Telekommunikationsdaten spielten „in 99,5 Prozent aller Ermittlungsverfahren keine Rolle“, betonte Thomas Hacker MdL. Es sei verantwortungslos, falsche Eindrücke in der Öffentlichkeit zu erwecken, um eigene Ziele besser verfolgen zu können. Für die FDP sei es wichtig, wegzukommen von der anlasslosen Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten von 80 Millionen Deutschen, betonte die oberfränkische FDP in ihrem einstimmigen Beschluss. Man wolle der Ministerin den Rücken stärken und die Position der FDP auch in der Fläche deutlich machen, so Thomas Hacker. "Wir setzen darauf, dass auf solche Daten nur bei konkretem Verdacht zugegriffen wird."
Mit Blick auf die Bundespolitik zeigte sich Hacker zugleich verwundert über den Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, der eine Grundgesetzänderung angeregt hatte, um die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern zu erweitern. "Dass sich ein Verfassungsrichter in dieser Form äußert, hat es nach meiner Kenntnis noch nicht gegeben“, sagte er. Die FDP Oberfranken sei „strikt dagegen, die Bundeswehr über die heutigen Möglichkeiten hinaus im Innern einzusetzen“, so der bayerische Fraktionsvorsitzende. „Für die Abwehr von Gefahren haben wir die Polizei."
Zum Luftsicherheitsgesetz gebe es "eine klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", fügte Hacker hinzu. "Wir sollten mit guten Kontrollen auf dem Boden verhindern, dass Flugzeuge zur Terrorwaffe werden und nicht auf den Abschuss von Flugzeugen in der Luft setzen."
Mit Blick auf die Bundespolitik zeigte sich Hacker zugleich verwundert über den Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, der eine Grundgesetzänderung angeregt hatte, um die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern zu erweitern. "Dass sich ein Verfassungsrichter in dieser Form äußert, hat es nach meiner Kenntnis noch nicht gegeben“, sagte er. Die FDP Oberfranken sei „strikt dagegen, die Bundeswehr über die heutigen Möglichkeiten hinaus im Innern einzusetzen“, so der bayerische Fraktionsvorsitzende. „Für die Abwehr von Gefahren haben wir die Polizei."
Zum Luftsicherheitsgesetz gebe es "eine klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", fügte Hacker hinzu. "Wir sollten mit guten Kontrollen auf dem Boden verhindern, dass Flugzeuge zur Terrorwaffe werden und nicht auf den Abschuss von Flugzeugen in der Luft setzen."














